BIS ZU 6.000 €
FÖRDERUNG SICHERN.
FÜR ELEKTROFAHRZEUGE.
DIE NEUE E-AUTO-FÖRDERUNG 2026.
AKTUELLE INFORMATION.
Die Bundesregierung hat am 19. Januar 2026 eine neue Förderung für Elektroautos beschlossen, die Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens finanziell unterstützt.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Voraussetzung ist die Fahrzeugklasse M1, also typische Pkw für den Personenverkehr.
Gebrauchte Elektroautos werden zum Förderstart 2026 nicht berücksichtigt und sollen nach aktuellem Stand auch nicht in absehbarer Zeit einbezogen werden. Ziel der Förderung ist es, den Neuwagenabsatz von Elektroautos gezielt zu unterstützen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen sowie der Größe des Haushalts.
FÖRDERFÄHIGE ANTRIEBE:
Vollelektrisch (BEV)
Keine zusätzlichen technischen Voraussetzungen –
alle vollelektrischen Modelle sind förderfähig.
Plug-in-Hybrid (PHEV)
Förderfähig, wenn mindestens eine der Bedingungen erfüllt ist:
– max. 60 g CO₂/km(Typgenehmigungswert)oder
– mind. 80 km elektrische Reichweite
Diese Vorgaben gelten nach aktuellem Stand bis 30.06.2027; ab 01.07.2027 wird eine Anpassung geprüft.
FAQs
- Wer kann die Förderung erhalten?
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €.
- Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €, allerdings bis maximal 90.000€.
- Grundlage ist der Durchschnitt der zwei neuesten Steuerbescheide, diese dürfen maximal drei Jahre alt sein.
- Die Förderung im Detail:
Einkommensgrenze der Förderung
– ohne Kinder: über 80.000 €
– mit 1 Kind: über 85.000 €
– mit 2 oder mehr Kindern: über 90.000 €
I. Basisförderung
II. Kinderbonus
III.
Einkommensbonus
+ weitere 1.000 € bei unter 45.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
- Beispiele zur E-Auto Förderung:
- BEV, 2 Kinder, Einkommen* 40.000 €:
3.000 € + 1.000 € + 2.000 € = 6.000 € - BEV, 1 Kind, Einkommen* 55.000 €:
3.000 € + 500 € + 1.000 € = 4.500 € - BEV, keine Kinder, Einkommen* 75.000 €:
3.000 € = 3.000 € - PHEV, keine Kinder, Einkommen* 50.000 €:
1.500 € + 1.000 € = 2.500 €
Ab wann gültig?
-
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.
-
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein.
-
Rückwirkend: Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Bestell- oder Vertragszeitpunkt.
-
Antrag spätestens ein Jahr nach Zulassung möglich.
Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH
Privatkunden Leasing BMW iX1 eDrive20.
48 mtl. Leasingraten: à 399,00 EUR **
Anschaffungspreis inkl. MwSt. (Nettodarlehensbetrag): 38.374,13 EUR
Leasingsonderzahlung: 0,00 EUR
Laufzeit: 48 Monate
Jährliche Laufleistung: 5.000 km
Gesamtpreis: 19.152,00 EUR
**Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Zzgl. Kosten für BMW Gute-Fahrt-Paket in Höhe von 990,00 EUR (Transportkosten, Aufbereitung, Übergabedurchsicht). Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden MwSt. Stand 01/2026.
Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht (mit Ausnahme Kilometerleasing ohne Erwerbsverpflichtung. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Gültig bei Abschluss eines Leasingvertrages mit der BMW Bank GmbH bis 31.03.2026. Abbildung ähnlich. Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.
*Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter bmw.de.
BEISPIELKONFIGURATION
- 150 kW/204 PS
- Schwarz Uni
- 17″ LM-Räder Sternspeiche 864
- Stoff Arktur Anthrazit
- Interieurleisten Quarzsilber matt genarbt
- Grundausstattung mit:
Exterieur LED-Scheinwerfer und LED-Heckleuchten, LM-Räder, autom. Heckklappenbetätigung
Interieur BMW Live Cockpit Plus m. BMW Curved Display, BMW Operating System 9 m. Navigation, Klimaautomatik m. 2-Zonenregelung inkl. Fondausströmer, Sport-Lederlenkrad, Durchladesystem 40:20:40 m. Lehnenneigungsverstellung, Lichtpaket
Antrieb/Fahrwerk Automatikgetriebe m. Doppelkupplung, BMW My Modes - Fahrassistenz Parking Assistant inkl. Rückfahrassistent, Active Park Distance Control u. Rückfahrkamera, Geschwindigkeitsregelung m. Bremsfunktion
- Serienausstattung Reifendruck-Kontrolle, Warndreieck und Verbandkasten, Sitzheizung f. Fahrer u. Beifahrer, Ladekabel Professional (Mode 3) für öffentliches Laden, Kindersitzbefestigung i-Size/ISOFIX für Beifahrer, Parking Assistant, DAB-Tuner, Teleservices, gesetzlicher Notruf, Personal eSIM, M Hochglanz Shadow Line, Akustischer Fußgängerschutz
- u. v. m.
VERBRAUCH UND EMISSION:
*Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb, mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter bmw.de.








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