Corona Regelungen – ab 12.12.2021

Verkauf und Servicebereich:

Ab dem 12.12.2021 gilt im Einzelhandel die 2G Regel. Das bedeutet, der Zutritt zu unserem Autohaus Verkaufsraum inkl. bei Beratungsgesprächen ist nur noch als Genesener oder Geimpfter erlaubt. Die 2G Regel gilt im Innenbereich.

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen:

  • Zutritt nur für Geimpfte und Genesene
  • Vorzeigen des gültigen Impf-, bzw. Genesenenstatus
  • FFP2 Maskenpflicht


KFZ-Service & KFZ-Werkstatt:

Für Service- und Werkstattkunden gibt es keinerlei Zutrittsbeschränkungen. Das Tragen einer FFP2 Maske ist auch für unsere Werkstattkunden Pflicht.

Liebe Kundin, lieber Kunde, wir handeln gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung und bitten darum, entstehende Umstände zu entschuldigen.

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