Die Stadt steht Ihnen offen. BMW Diesel mit mehrstufiger Abgasreinigung
und Diesel-Rücknahmeversprechen.
Wir sind überzeugt von unseren Dieselmotoren.
Viele Kunden sind aufgrund der aktuellen Diskussion rund um das Thema Diesel verunsichert. Mit einem BMW Diesel aus der aktuellen Modellpalette können Sie beruhigt sein: Dank eines mehrstufigen Abgasreinigungssystems sind diese heute schon sehr emissionsarm**. Von unseren Dieselmotoren sind wir so überzeugt, dass wir Ihnen das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen* geben.
Im Fall der Fälle: Einfach umsteigen.
Sollten während der vertraglichen Leasingzeit Fahrverbote in einer Gemeinde innerhalb eines Radius von 100 km um Ihren Erstwohnsitz oder um Ihre Arbeitsstätte eingeführt werden, die wider Erwarten Ihr Fahrzeug betreffen, können Sie als Kunde*** eines geleasten BMW Diesel beruhigt sein. Für Ihren BMW greift in diesem Fall das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen. Sie können auf ein vergleichbares Modell der BMW Group umsteigen. Als Alternative zum Leasing bieten wir Ihnen im Rahmen des BMW Diesel-Rücknahmeversprechens die Möglichkeit, eine Anschlussfinanzierung abzuschließen.
Mehr Know-how. Weniger Emissionen.
Schon früh hat die BMW Group auf ein mehrstufiges Abgasreinigungssystem gesetzt, das bereits seit Jahren modellbezogen eingesetzt wird. Es basiert auf der Emissionsreduzierung im Motor, einem Stickoxid-Speicherkatalysator mit Dieselpartikelfilter sowie einem SCR-Katalysator mit AdBlue®-Einspritzung. Seit März 2018 ist dieses hocheffiziente System in allen neuen BMW Dieselmodellen erhältlich.
Quelle: BMW.de
Attraktiver Vorteil.
Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen* erhalten Sie beim Abschluss eines Leasingvertrags für alle BMW Neu- und Vorführwagen. Der Leasingantrag muss in dem Zeitraum vom 15.03.2018 bis 30.06.2018 gestellt werden.
Wir empfehlen für umfassende Informationen vom Hersteller einen Blick auf die offizielle BMW-Internetseite:
https://www.bmw.de/de/topics/faszination-bmw/efficientdynamics-2015/diesel-ruecknahme-versprechen.html
Sie sind interessiert oder haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an!
* Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen gilt, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ordnet nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge zum Zwecke der Luftreinhaltung innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundesgebiet an. Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasingvertrages in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers in Kraft und das vertragsgegenständliche Fahrzeug ist von dem Fahrverbot betroffen. Der Leasingnehmer schließt einen mit dem bisherigen Leasingvertrag vergleichbaren Anschlussvertrag über ein Fahrzeug der Marke BMW oder MINI bei der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München ab. Als Fahrverbot gilt, wenn einmalig an einem Wochentag (Werktage, Sonn- und Feiertage) die Einfahrt in ein Gebiet untersagt wird. Als ein vergleichbarer Anschlussvertrag gilt ein Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal um 15 % geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht, oder ein Finanzierungsvertrag, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeug-Kaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des bisherigen Leasingvertrages vorsieht. Dieses Angebot ist innerhalb des Aktionszeitraumes vom 15.03.2018 bis 30.06.2018 bei Neufahrzeugen und Vorführwagen der Marke BMW verfügbar. Die Konditionen des Anschlussvertrages (Leasingentgelt, Laufzeit, Laufleistung des Leasingfahrzeuges etc.) richten sich nach dem durch Leasing oder Finanzierung zu finanzierenden Fahrzeug sowie nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anschlussvertrages bei der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München, für derartige Leasing- und Finanzierungsverträge allgemein gültigen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für weitere Bedingungen und Informationen zum BMW Diesel-Rücknahmeversprechen fragen Sie Ihren BMW Partner.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.